Unternehmen, die sich mit dem Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen befassen, können sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, wenn sie die in der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Die Zertifizierung bringt neben Wettbewerbsvorteilen auch verfahrensrechtliche Vereinfachungen. Insbesondere braucht der Entsorgungsfachbetrieb keine Genehmigung für den Transport von Abfällen und erhält Erleichterungen im Rahmen des Nachweisverfahrens.
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