Auf der Basis einer Vollzugshilfe der LAGA ist auch die Zertifizierung von Händlern und Vermittlern im Bereich der Abfallwirtschaft möglich.
Während die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb ein freiwilliger Schritt ist, sind Betriebe, die Altfahrzeuge annehmen oder demontieren, dazu verpflichtet, ihr Unternehmen von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Gleiches gilt für Betriebe, die elektrische und elektronische Geräte einer Erstbehandlung unterziehen.
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