
Der Beleihungs- und Verkehrswert von gewerblich oder industriell genutzten oder ehemals entsprechend genutzten Grundstücken oder Gebäuden hängt u.a. von möglichen Schadstoffbelastungen des Bodens, des Grundwassers oder der Gebäude ab. Der Verursacher einer Altlast (Verhaltensstörer), dessen Gesamtrechtsnachfolger sowie der Grundstückseigentümer (Zustandsstörer) und auch derjenige, der aus handelsrechtlichem oder gesellschaftlichem Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, der ein altlastbehaftetes Grundstück gehört, haften nach Bundesbodenschutzgesetz für Sanierungen. Bei Beleihungsfragen, Veräußerungen und Baumaßnahmen auf Altlasten verdächtigen Flächen führen ungeklärte Fragen zu teuren Verzögerungen und nicht berücksichtigten Entsorgungskosten. Im Vorfeld durchgeführte Altlastenbewertungen schaffen Planungs-, Kosten- und Investitionssicherheit und ermöglichen im Rahmen von Sanierungsplänen die Entsorgungskosten zu minimieren.
Auch aus dem Umweltschadensgesetz (USchadG) können öffentlich-rechtliche Ansprüche (Gewässer, Biodiversität) abgeleitet werden, deren Grundlagen und Verhältnismäßigkeit sachverständig überprüft und bewertet werden.

Die Gothaer Risk-Management GmbH führt im Bodenschutz- und Altlastenbereich seit 1990 folgende Dienstleistungen durch:
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